BRÜSSEL/DÜSSELDORF. Nach intensiven Verhandlungen haben sich am Donnerstag dieser Woche der Rat und das Europäische Parlament auf eine Reform in der Sozialgesetzgebung für mobile Arbeitskräfte in der EU geeinigt. Das Parlament hatte in seiner Sitzung am 25. November 2021 darauf gedrungen, die digitale Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen einzuführen. Der nordrhein-westfälische Europaabgeordnete Dennis Radtke, sozialpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, begrüßt die Einigung zwischen Parlament und Rat zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme: „Die gestrige Entscheidung ist eine gute Nachricht für alle mobilen EU-Arbeitnehmer: sie erhalten nun sicheren Zugang zu sozialen Sicherungssystemen, Sozialbetrug ist damit praktisch ausgeschlossen.“
Von der Neuregelung sind vor allem Arbeitnehmer begünstigt, die als Grenzpendler in einem EU-Land wohnen und im Nachbarstaat arbeiten. Aber auch Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Freizügigkeitsrechte von einem ins andere Land ziehen, um dort zu arbeiten, profitieren. Radtke: „Die Neuregelung schafft Klarheit für Arbeitnehmer, wann und wo z. B. Ansprüche auf Arbeitslosengeld entstehen.“ Aber auch Unternehmen genießen Vorteile durch stabile Rechtssicherheit und den Entfall von aufwändigem Bürokratismus. „Das ist ein weiterer entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem sozialeren Europa“, sagt Dennis Radtke, MdEP.
Parlament, Rat und Kommission arbeiten nun an den technischen Details dieses Deals. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates wird voraussichtlich am 22. Dezember 2021 einen Beschluss fassen. Anschließend muss der informell vereinbarte Text vom Europäischen Parlament bestätigt werden.