Die belgische EU-Ratspräsidentschaft möchte einen neuen Vorstoß unternehmen, um die festgefahren Verhandlungen zur Richtlinie 883, der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme, doch noch in dieser Wahlperiode des Europäischen Parlaments abzuschließen.
Der Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL), Dennis Radtke, und der Koordinator im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Andreas Schwab, unterstützen diese Initiative mit Nachdruck.
Der CDU-Sozialexperte Radtke erklärt: „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen. Es ist ein Armutszeugnis, dass wir in den letzten fünf Jahren zu keinem Kompromiss gefunden haben, der für alle Beteiligten tragfähig ist. Weite Teile der Richtlinie sind zwischen Rat, Kommission und Parlament unstrittig. Dann muss man im Zweifel abschichten. Die Arbeitnehmer brauchen Klarheit und Transparenz bei ihren Ansprüchen, die Unternehmen eine unbürokratische Handhabung bei den sogenannten A1 Bescheinigungen.“
„Wir müssen den Binnenmarkt krisenresistent machen! In der Corona-Krise haben wir gesehen, wie schnell die Mitgliedstaaten Grenzkontrollen wieder eingeführt haben, und damit das wirtschaftliche Herzstück Europas fast zum Erliegen kam.“, ergänzt der CDU-Wirtschaftsexperte Andreas Schwab.
Schwab weiter: „Mit dem Notfallmechanismus für den Binnenmarkt und dem Vorschlag zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wollen wir Europa auch in der Krise offenhalten, gerade auch für Arbeitnehmer wie Krankenschwestern oder Servicetechniker für Atemmasken. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger auch in einer Krise alle Leistungen bekommen, kann Europa seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sichern.“
Die klare Forderung der beiden CDU-Politiker Radtke und Schwab: „Krisenrelevantes Personal wie Ärzte und Krankenschwestern müssen im Notfall künftig die Grenzregionen durch Vorzeigen eines einfachen QR-Codes – ohne das viel kritisierte A1-Formular – passieren können.“ Weiterhin fordern die beiden CDU-Europaabgeordneten, dass Angaben zum Arbeits- oder Gesundheitsstatus endlich „online“ und „durch einheitliche Formulare“ erfolgen. Diese müsse die Europäische Kommission aber jetzt schon vorbereiten, damit die digitalen Schnellspuren während der nächsten Krise einsatzbereit seien, so die CDU-Politiker.
Andreas Schwab abschließend: „Mit dem Notfallinstrument für den Binnenmarkt und der Koordinierung der Sozialsysteme können wir die Personenfreizügigkeit stärken und die Versorgung aller EU-Bürger mit krisenrelevanten Dienstleistungen sicherstellen.“
Hintergrundinformationen:
A1-Bescheinigung
Für alle Beschäftigten gelten die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Staates, in dem sie ihre Erwerbstätigkeit ausüben. Sind diese Personen nur vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig (sogenannte Entsendung), gilt ausnahmsweise weiterhin das Recht des Entsendestaates. Mit einer A1-Bescheinigung können die erwerbstätigen Personen nachweisen, ob für sie das Recht des Entsendestaates oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind. Eine deutsche A1-Bescheinigung dokumentiert in diesen Fällen, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.